Neulich Abend flog in meinen Feed reader Udo Vetters Artikel
Zu bequemes Zahlen rein. Darin zitiert er eine Nachricht der Postbank, die darauf hinweist, dass das Benutzen von Diensten wie sofort-ueberweisung.de gegen die in den AGB vereinbarte Sorgfaltspflicht der KundInnen verstoße – Voraussetzung für die Bezahlung über den Dienst ist die Eingabe der Kontodaten sowie
Onlinebanking-PIN und einer TAN.
Die Technology Review wies in der Januar-Ausgabe
auf die Gefahren hin:
Der Schönheitsfehler dabei: Kunden müssen die Zugangsdaten zu ihrem Konto einem Dritten überlassen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen…
Banken und Sparkassen scheinen ihren Kunden jetzt zunehmend wegen der Benutzung des Dienstes zu kündigen (nach "sofortüberweisung" googlen).
Mein Magen verkrampfte sich kurz, weil ich wusste, dass ich irgendwann mal einen solchen Direktbezahl-Dienst benutzt habe, um mein Konto bei einem VoIP-Anbieter aufzuladen.
Bei einem meiner Anbieter ist auch bis heute das sofortüberweisung-Logo im Kundenmenü zu sehen. Allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass es Sipgate war, bei denen ich das Konto aufgeladen habe. Sipgate benutzt allerdings den Sparkassen-eigenen Dienst
giropay.
Über sofortüberweisung bin ich auch schon mal gestoßen, dann aber ziemlich sicher vor der Eingabe von PIN und TAN zurückgeschreckt.
Im März vermeldete sofortüberweisung
1000 Transaktionen in der Stunde. Wie die Überweisungen durchgeführt werden, ist indessen nicht transparent.
Das
TÜV-Zertifikat "Geprüftes Zahlungssystem" schweigt über den genauen Ablauf. Die Informationen zur
Sicherheit des Vorgangs sind diesen Titel nicht wert, es wird lediglich beschwichtigt, es sei
zu keinem einzigen PIN/TAN Betrugsfall gegenüber Endverbrauchern
gekommen,
die ihre PIN und TAN in die Systeme der Payment Network AG eingegeben haben
. Falls doch mal was schief laufen sollte, hat man sich
für den unwahrscheinlichen Fall eines Datenmissbrauches
versichert (
in Höhe von bis EUR 5.000,-- je Schadensfall bei PIN- und TAN-Missbrauch
).
Dass MitarbeiterInnen sich händisch auf den Konten einloggen und Überweisungen tätigen, wie es in einigen Foren der ersten Google-Treffer nahegelegt wird, kann ich mir schlecht vorstellen. Möglich wär's aber, wenn man sich den
Bericht von Axel Kossel bei heise security vom September 2009 anschaut: Er berichtet, dass beim Test ein
anderes Konto belastet wurde als das, das er angegeben hatte.
Spooky.. o O ( Ich habe vorsichtshalber mal wieder meine PIN geändert. )
Eine API werden Banken
der Payment (wie sich die Payment Network AG in den AGB abkürzt) wohl nicht eingeräumt haben. Im November 2008 meldete ZDNet:
Sofortüberweisung.de droht Giropay mit Rechtsmitteln.
Banken und Sparkassen haben den Trend nicht verpasst und rechtzeitig eigene Direktbezahlsysteme aufgebaut. Im Hinblick auf den flattr-Hype, der in den letzten Tagen die Tweets beherrschte, fiel mir das Telepolis-Interview mit Ben Tellings (Vorstandsvorsitzender der ING-DiBa) auf:
"Ein Großteil der Kunden pflegt in sozialen Netzwerken zwar Freundschaften, nicht aber die Finanzen"
Lothar Lochmaier fragt darin, ob Tellings einen Trend ausmachen kann, Finanztransaktionen in Social Networks hineinzuverlagern. Am Beispiel von sofortüberweisung winkt er ab: da sei ja gerade die Diskussion im Gange, dass Banken die Benutzung des Dienstes eben als Verstoß gegen ihre AGB werten.
Da mittlerweile verschiedene Bezahldienste, die das Geldausgeben vereinfachen sollen, aus dem Boden schießen, stellt sich doch die Frage, ob es sein darf, dass einerseits Plattformen wie ebay und andererseits
Banken ihr Monopol auf die Abwicklung von Zahlungsverkehr benutzen dürfen, um sich und ihre eigenen ePayment-Systeme
. o O ( jetzt hab ich's doch gesagt ) gegen die von
Wettbewerbern durchzusetzen.
Die Banken haben aber natürlich auch eine Sorgfaltspflicht gegenüber ihren Kunden, einen sicheren Zahlungsverkehr sicherzustellen. Ein System wie sofortüberweisung kann die Hemmschwelle bei den Kunden senken, PIN und TAN auf
beliebigen Webseiten einzugeben – und damit Phishern ihr Handwerk erleichtern.
Sofortüberweisung.de will gegen Verbot durch Ebay klagen, meldete ZDNet im Oktober 2008. Entweder wurde aus der Klage nichts oder aber
die Payment war nicht erfolgreich, jedenfalls ist
sofortüberweisung bis dato auf der Liste der verbotenen Zahlungsmittel bei ebay.
In einem Foren-Thread wurde als Antwort auf ein
hallo, wie unseriös ist das denn?
ein Link auf conrad.de gepostet, der nicht mehr funktioniert – ich dachte schon, conrad.de hätte den Dienst mittlerweile nicht mehr im Angebot, kurzes Suchen liefert aber die aktuelle Seite
Bestellen, liefern, bezahlen: Sofortüberweisung.
Mein VoIP-Anbieter will die Geschehnisse rund um sofortüberweisung jetzt aufmerksam beobachten, bis auf weiteres sofortüberweisung aber weiter zulassen.